Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung
Allgemeines
Für sämtliche von der Charisma-Tec GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) aus und im Zusammenhang mit dem Vermittlungsauftrag erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) gelten auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen. Diese AGB gelten vollumfassend und abschließend, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Gegenstand des Vertrages
Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften
vor dem Hintergrund von konkreten Anforderungsprofilen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber,
recherchiert im Bewerberpool der Datenbank und die offen zugänglichen Jobbörsen im Internet und spricht auf Wunsch Zielkandidaten direkt an. Der Auftragnehmer unternimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, Interviews mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und die Teilnahme am Vorstellungsgespräch. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Nachforschungen zu den Zeugnissen und anderen Angaben der Kandidaten anzustellen.
Auftragsabwicklung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber seinen Auftraggebern, jeden Auftrag sorgfältig und vertraulich durchzuführen. Alle die zu diesem Auftrag benötigten Informationen (Stellenbeschreibung, Arbeitsort, Vergütung) stellt der Auftraggeber zur Verfügung. Unterlagen der potentiellen Bewerber (m/w/d) werden dem Auftraggeber vorgelegt und bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Ist kein Arbeitsvertrag mit dem Bewerber zustande gekommen, sind die Unterlagen durch den Auftraggeber sofort zu vernichten. Alle Daten der Bewerber werden streng vertraulich behandelt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten und Unterlagen für einen Vermittlungsauftrag zur Verfügung zu stellen.
Ablehnung von Aufträgen
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge zur Arbeitsvermittlung abzulehnen, wenn diese gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen oder aber von ihrem Inhalt oder der Herkunft unzumutbar sind.
Vermittlungsgebühr/Zahlungsmodalitäten
(a) Die prozentuale Vergütung in Höhe von 25% für die Personalvermittlung bezieht sich auf das Bruttojahresgehalt. Das Bruttojahresgehalt des Kandidaten beim Auftraggeber beinhaltet Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen und den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens
- Der geldwerte Vorteil eines dem vermittelten Kandidaten zur Verfügung gestellten Dienstwagens wird mit 8.000 € pro Jahr angesetzt.
(c) Variable Vergütungen (Tantieme, Boni, Provisionen o.ä.) werden auf Basis einer angenommenen
100%igen Zielerreichung einbezogen.
(d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Zustandekommen eines Vertrages ohne Aufforderung eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages, das Bruttojahresgehalt des Kandidaten, sowie alle sonstigen vertraglichen Leistungen zu übermitteln. Die Vergütung ist bei Abschluss des Arbeitsvertrages mit einem von dem Auftragnehmer vermittelten Kandidaten sofort und ohne Abzug fällig.
(e) Sonderleistungen wie Persönlichkeitstests und die Durchführung von Assessment-Centern oder Nebenkosten wie Reisekosten der Kandidaten und des Beraters des Auftragnehmers werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, weitere tatsächliche Auslagen zu erstatten, wenn sie die üblichen Kosten übersteigen, die auf Verlangen des Auftraggebers entstanden sind und ihre entsprechende Verwendung nachgewiesen ist.
(f) Grobentwürfe für Anzeigen sind grundsätzlich kostenfrei. Die Anzeigenschaltung in den mit dem Auftraggeber vereinbarten Medien erfolgen zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten Konditionen. Die Kosten werden unabhängig vom Vermittlungserfolg gesondert in Rechnung gestellt.
(g) Wird ein Kandidat zunächst vom Auftraggeber abgelehnt, dann aber innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Abschluss der Vermittlungstätigkeit beim Auftraggeber oder einem verbundenen Unternehmen des Auftraggebers eingestellt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die jeweils entgangene Vergütung entsprechend Ziffer 5 (a).
(h) Die Angebote zur Personalvermittlung erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die Informationen über die zu vermittelnden Kandidaten selbst nutzen will. Sie sind vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe der Angebote zur Personalvermittlung, insbesondere der Kandidatenprofile an Dritte, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht in Höhe der Provision, die der Dritte bei unmittelbarer Beauftragung zu entrichten hätte.
- Verlässt der vermittelte Kandidat innerhalb der ersten 6 Monate das Unternehmen, besteht eine Nachbesetzungsgarantie für den Auftraggeber. Diese beinhaltet das kostenlose Recruiting nach weiteren Kandidaten für die Position ohne Neuberechnung der Provision nach Vertragsunterzeichnung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer daher ein einfaches Nutzungsrecht seines Namens und Logos ein. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nur für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Es wird keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung von Arbeitnehmern übernommen, besonders dann nicht, wenn ein bestimmter Zeitraum vom Auftraggeber vorgegeben wird. Der Auftragnehmer übernimmt außerdem auch keine Haftung und Gewährleistung für Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Bewerbers. Eine Überprüfung der vom Bewerber gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubten Handlungen gem. §§ 823 BGB ff. Eigenschaften oder Qualifikationen der Bewerber, die Qualität und Güte der Arbeitsleistung sowie die schriftlichen oder mündlichen Angaben der Bewerber sind keine Zusicherungen von Seiten des Auftragnehmers.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber vertrauliche und nur für ihn bestimmte Informationen
zu den jeweilig in Frage kommenden Bewerbern. Der Auftraggeber achtet die Vertraulichkeit und
Sperrvermerke dieser Informationen. Er verpflichtet sich, die Daten der Bewerber nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit und unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze durchzuführen.
Schlussbestimmung
Ist ein Teil dieser AGB unwirksam oder nichtig, betrifft es nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Eine Regelung zwischen den beiden Geschäfts- Vertragspartnern betreffend der unwirksamen Bestimmung wird neugestaltet und auf rechtmäßige Weise geprüft und ersetzt. Änderungen der AGB zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bedürfen immer der Textform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf / CISG).
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in unseren Texten der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.
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XXXXX GmbH Charisma-Tec GmbH
XXXXX Rethelstraße 38
XXXXXX 40237 Düsseldorf
Name : Name: Christopher Regenhardt
Ort und Datum Ort und Datum: